Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Mindestalter: 17 Jahre (BF17) 18 Jahre Vorbesitz: keine Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung prakt. Prüfung Befristung: 15 Jahre Einschluss: Klasse AM u. L Anhänger: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Wolfgang’s Fahrschule
Klasse B
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mindestalter: 17 Jahre (BF17) 18 Jahre Vorbesitz: keine Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung prakt. Prüfung Befristung: 15 Jahre Einschluss: Klasse AM u. L Anhänger: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Wolfgang’s
Fahrschule
Dein sicherer Weg zum Führerschein!
0174 / 345 7392
Dein sicherer Weg zum Führerschein!
Klasse B
0174 / 345 7392
Wolfgang’s Fahrschule