Wolfgang’s Fahrschule © 2016
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM,
A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8
Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.
Mindestalter:
17 Jahre (BF17)
18 Jahre
Vorbesitz:
keine
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
prakt. Prüfung
Befristung:
15 Jahre
Einschluss:
Klasse AM u. L
Anhänger:
Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Bei Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die
zulässige Gesamtmasse der Kombination
auf 3.500 kg begrenzt.